Zuschuss für Einbruchschutz – Ab 20.07.2020 in SH beantragbar
Das Förderprogramm „Zuschuss für Einbruchschutz“ unterstützt Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein bei Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
- Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäuser sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
- Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
- Das gesamt Investitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
- Die Förderung muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden.
- Mieterinnen und Mietern wird empfohlen, eine (schriftliche) Vereinbarung mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen.
In welcher Höhe wird gefördert?
- Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Der darüberhinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15% gefördert.
- Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
- Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
- Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.
Hinweis:
Es handelt sich bei diesem Beitrag um einen Auszug von Informationen der IB.SH.
Diese können sich fortlaufend ändern. Damit Sie stets die aktuellsten Informationen, insbesondere auch zur Verfügbarkeit bekommen, nutzen Sie bitte den u.a. link zur IB.SH.
Wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen.
Aktuelle Details und wichtige Informationen und Bedingungen zum Weg der Förderung, die Sie unbedingt beachten müssen, finden Sie auf der Webseite der Investitionsbank SH unter
https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz
Quelle: IB.SH