Zuschussprogramm für Einbruchschutz verlängert
Kiel, 01.06.2018.
Das Zuschussprogramm des Landes für den Schutz vor Wohnungseinbrüchen wurde verlängert.
Das Land fördert in diesem Jahr Maßnahmen zum Einbruchschutz noch einmal mit einem Betrag von einer Million Euro.
Anträge zur Förderung von Schutzmaßnahmen können ab sofort bei der Investitionsbank gestellt werden. Das Programm unterstützt dabei Eigentümer selbstbewohnter Bestandsimmobilien, ihre Wohnungen und Häuser sicherer zu machen.
Gefördert werden beispielsweise der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen, der Einbau von Alarmanlagen oder Bewegungsmelder.
Zu beachten ist, dass die Investitionskosten mindestens 1.000 Euro betragen. Zuschüsse weden on Höhe von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten und insgesamt bis zu 1.500 Euro für dasselbe Wohnobjekt gewährt.
Auch Kombinationen mit anderen Programmen sind wieder möglich. Es können Maßnahmen zum Einbruchschutz mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Abbau von Barrieren verbunden werden. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz.
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